MFK-Informationen


Hier sind einige Informationen zum Thema MFK zu finden.

Typenschein

Die meisten in der Schweiz zugelassenen Firebird und Camaro
der 3. Generation haben einen Typenschein. (Bspw. 1P4026)
Der Inhalt des Typenscheins sagt aus, welche Änderungen am
Fahrzeug erlaubt bzw. sogar Pflicht sind. Bei meinem Fahrzeug
sind es zum Beispiel die hinteren Kotschutzlappen und die
roten Zusatzreflektoren. Einige Einträge im Typenschein sind
aber auch schon veraltet. So ist dort die dritte Bremsleuchte
noch nicht erlaubt, heute darf / muss sie funktionieren.
Der Typenschein kann auf Anfrage bei der MFK bzw. beim
Generalimporteur bestellt werden und sollte nichts kosten.
Am besten fragt man direkt bei der zuständigen MFK nach.

Auspuffanlagen

 In Sachen Auspuffanlagen ist die Sache etwas kompliziert.
Es gibt fast bei jedem Fahrzeug andere Vorschriften. Die jeweiligen
Vorgaben sind auch im Typenschein zu finden. Da findet man auch
die Teilenummern der zugelassen Auspuffanlagen, die Anzahl der
notwendigen Töpfe und Endrohre und die maximale Lautstärke.
Ohne Blick in den Typenschein kann man sich nicht sicher sein,
welche Angaben nun wirklich gelten. Beim Typenschein X steht
die maximale Lärmgrenze direkt im Fahrzeugausweis.

Beleuchtung

Auch hier gibt es verschiedene Regelungen. Was aber generell nicht
geht, sind gelbe Standlichter nach vorne. Diese sind bei den meisten
Fahrzeugen aber bereits seit der 1. Inverkehrssetzung umgerüstet.
Bei den Rückleuchten dürfen rote Blinker vorhanden sein (nur in CH!).
Idealerweise verbaut man LED-Tagfahrlicht an der Fahrzeugfront.
Die genauen Regeln dazu findet man hier im Tech-Info unter Tagfahrlicht.
Die Tagfahrlichter ersparen das ständige Fahren mit offenen Scheinwerfern.
Spart Benzin und ist sicherer im Falle eines Unfalls mit einem Fussgänger.

Bereifung

Die Bereifung steht ebenfalls im Typenschein. Felgen von
Fremdherstellern müssen immer im Ausweis eingetragen werden.
Eine Ausnahme gibt es aber! Wenn die Felgen die identischen
Ausmasse wie die Originalfelgen haben, dürfen sie ohne Eintragung
und Beiblatt montiert werden. Genauere Informationen dazu gibt
gerne die zuständige MFK. Die Reifengrösse darf variieren, solange
die Tachojustierung nicht verfälscht wird. Dazu gibt es im Internet
diverse Reifenrechner.

Einlösung und MFK-Termine

Aktuell können in den meisten Kantonen alle Autos sofort eingelöst
werden, deren MFK noch nicht abgelaufen ist. Das Aufgebot kommt
dementsprechend nach dem regulären Ablauf. In einzelnen Kantonen
kann ein solches Aufgebot auch mit kürzerer oder längerer Verzögerung
eintreffen. Generell gilt aber: Bei Autos die über 10 Jahre alt sind, kommt
die MFK-Prüfung alle 2 Jahre. Beim Veteraneneintrag nur alle 6 Jahre.
Es ist nicht anzuraten, ein Auto kurz vor Ablauf der MFK zu kaufen. Dies
kann in kurzer Zeit bereits hohe Kosten verursachen!

 K.I.T.T. Scanner und die MFK

Um der häufig gestellten Frage eine eindeutige Antwort zu geben:
Nein, ein Lauflicht in der Front ist nicht legal! Es darf auf öffentlichen
Strassen weder ein- noch ausgeschaltet montiert sein. Es gibt kein
"wenn und aber", es ist einfach verboten und die Strafe dafür ist
sehr happig. So kann dies angezeigt und ggf. mit Ausweisentzug
bestraft werden. Also: Scanner verdecken oder ausbauen.

Fazit

Jede MFK-Stelle gibt Auskunft über erlaubte Änderungen.
Auch weiss jede kompetente* Werkstatt über die Anforderungen
ausgiebig Bescheid und kann die Umbauten durchführen.
Alle hier bezeichneten Angaben sind ohne Gewähr und sollten
sicherheitshalber vorab mit der jeweiligen MFK geklärt werden.
Oft ändern sich Regelungen sehr kurzfristig.

*siehe "Pfusch" im Menu. Immer mit Vorsicht vorgehen und
ggf. eine Zweitmeinung einholen. Auf Anfrage kann ich
gerne einen Spezialisten in Aarau empfehlen.